Betreuungs-,
Essens- und
Materialgebühren
1. Die Großtagespflege Krippe OHO! Kita in der Eisenbahnstraße25 wird vom Jugendamt der Stadt Baden-Baden gefördert.
Wird auch das Betreuungsverhältnis in diesem Rahmen öffentlich gefördert (Förderantrag der Eltern erforderlich), fallen für Kinder, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Baden* haben, die folgenden monatlichen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt Baden-Baden (Elternbeitrag) an. Sie ergeben sich aus dem einkommensunabhängig vorgesehenen Kostenbeitrag der Eltern in Höhe von 1,50 € pro Betreuungsstunde.
Wochenstunden | Elternbeitrag an die |
20 Stunden | 130,50 € |
25 Stunden | 163,50 € |
30 Stunden | 195,00 € |
35 Stunden | 228,00 € |
40 Stunden | 261,00 € |
45 Stunden | 292,49 € |
*Bei Wegzug eines Kindes aus Baden-Baden gelten ab dem Monat des Umzugs die Gebühren unter Punkt 2.
2. Der Elternbeitrag an den öffentlichen Jugendhilfeträger für Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Baden-Baden haben, sind von den Eltern bei dem dann örtlich zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger zu erfragen.
3. Eltern können bei dem örtlich zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung von diesen Elternbeiträgen beantragen, wenn sie z. B. aktuell Sozialleistungen beziehen. Es erfolgt eine Einzelfallprüfung durch den öffentlichen Jugendhilfeträger.
Hinweis: Die von der Großtagespflegestelle zusätzlich erhobenen Kosten (Zuzahlung, Essensgeldspauschale) werden vom öffentlichen Jugendhilfeträger nicht übernommen. Eine Befreiung von diesen Kosten ist nicht möglich.
Alle weiteren Infos dazu sowie die notwendigen Formulare erhalten Sie hier.
4. Zusätzlich zum Elternbeitrag, der von den Eltern an den öffentlichen Jugendhilfeträger zu zahlen ist, haben die Eltern bei Förderung die folgenden Gebühren an die GTP zu entrichten.
Position | Betrag |
Zuzahlung an die GTP / Monat | 125,00 € |
Essensgeldpauschale / Monat | 165,00 € |
5. Wird das Betreuungsverhältnis nicht öffentlich gefördert, sind die folgenden Betreuungskosten privat von den Eltern an die GTP zu zahlen:
Position | Betrag |
Betreuungsgebühr | 10,50 € pro gebuchte Betreuungsstunde |
Essensgeldpauschale / Monat | 165,00 € |
6. Zuzahlung, Essensgeldpauschale bzw. private Betreuungsgebühr sind auch während der Schließzeiten der GTP und bei Abwesenheit des Kindes zu zahlen.
7. Erhöhungen bleiben vorbehalten.
(Stand September 2024)
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